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+ANHANG III |
ANHANG III
ANHANG III Von den bezeichneten nationalen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10 an die Kommission zu übermittelnde Informationen 1. Angabe der Mengen der unter Anhang I fallenden Chemikalien (in Form von Stoffen, Gemischen und Artikeln), die im Vorjahr ausgeführt wurden.
a)
Jahr, in dem Ausfuhren erfolgten.
b)
Zusammenfassende Darstellung der Mengen ausgeführter Chemikalien (in Form von Stoffen, Gemischen und Artikeln) gemäß nachstehender Tabelle.
2. Liste der natürlichen oder juristischen Personen, die Chemikalien in eine Vertragspartei oder in ein sonstiges Land einführen
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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