+ANHANG III

ANHANG III




ANHANG III

Von den bezeichneten nationalen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10 an die Kommission zu übermittelnde Informationen

1. Angabe der Mengen der unter Anhang I fallenden Chemikalien (in Form von Stoffen, Gemischen und Artikeln), die im Vorjahr ausgeführt wurden.

a) 

Jahr, in dem Ausfuhren erfolgten.

b) 

Zusammenfassende Darstellung der Mengen ausgeführter Chemikalien (in Form von Stoffen, Gemischen und Artikeln) gemäß nachstehender Tabelle.



Chemikalie

Einführendes Land

Menge des Stoffes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Liste der natürlichen oder juristischen Personen, die Chemikalien in eine Vertragspartei oder in ein sonstiges Land einführen



Chemikalie

Einführendes Land

Einführende Person

Name, Anschrift und sonstige relevante Angaben zur einführenden Person

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung