+Artikel 39 Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Funkanlagen

Artikel 39 Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Funkanlagen

Artikel 39

Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Funkanlagen

Artikel 15 Absatz 3 sowie die Artikel 16 bis 29 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 gelten für Funkanlagen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung