+KAPITEL VII SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
---+Artikel 46 Sanktionen
---+Artikel 47 Überprüfung und Berichterstattung
------+Article 47 1.
------+Article 47 2.
------+Article 47 3.
---+Artikel 48 Übergangsbestimmungen
---+Artikel 49 Umsetzung
------+Article 49 1.
------+Article 49 2.
---+Artikel 50 Aufhebung
---+Artikel 51 Inkrafttreten
---+Artikel 52 Adressaten

KAPITEL VII SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

KAPITEL VII SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 46 Sanktionen

Artikel 46

Sanktionen

Die Mitgliedstaaten legen Regeln für Sanktionen fest, die bei von Wirtschaftsakteuren begangenen Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Rechtsvorschriften verhängt werden, und treffen die zu deren Durchsetzung erforderlichen Maßnahmen. In solchen Regeln können bei schweren Verstößen strafrechtliche Sanktionen vorgesehen sein.

Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

Artikel 47 Überprüfung und Berichterstattung
Artikel 48 Übergangsbestimmungen

Artikel 48

Übergangsbestimmungen

Die Mitgliedstaaten dürfen bei den unter diese Richtlinie fallenden Aspekten die Bereitstellung auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Funkanlagen, die unter diese Richtlinie fallen, mit den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, die vor dem 13. Juni 2016 in Kraft getreten sind, im Einklang stehen und die vor dem 13. Juni 2017 in Verkehr gebracht wurden, nicht behindern.

Artikel 49 Umsetzung
Artikel 50 Aufhebung

Artikel 50

Aufhebung

Die Richtlinie 1999/5/EG wird mit Wirkung vom 13. Juni 2016 aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VIII zu lesen.

Artikel 51 Inkrafttreten

Artikel 51

Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 52 Adressaten

Artikel 52

Adressaten

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung