+Artikel 4 4

Artikel 4 4

(4)   Ziel der maritimen Raumplanung ist es, zu den in Artikel 5 aufgeführten Zielen beizutragen und die Anforderungen gemäß Artikel 6 und Artikel 8 zu erfüllen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung