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Artikel 4 5(5) Bei der Ausarbeitung der maritimen Raumplanung schenken die Mitgliedstaaten den Besonderheiten der Meeresregionen, den einschlägigen bestehenden und künftigen Tätigkeiten und Nutzungsarten und ihren Auswirkungen auf die Umwelt sowie den natürlichen Ressourcen gebührende Beachtung und tragen überdies den Wechselwirkungen zwischen Land und Meer Rechnung. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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