+Artikel 7 3

Artikel 7 3

(3)   Die Schlichtungsstelle stimmt auf Aufforderung des Vorsitzenden ab. Der Vorsitzende leitet eine Abstimmung auch auf Antrag von drei Mitgliedern der Schlichtungsstelle ein.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung