+Artikel 10 Zuständige Behörden

Artikel 10 Zuständige Behörden

Artikel 10

Zuständige Behörden

Die Mitgliedstaaten benennen die Behörden, die für die Erfüllung der sich aus dieser Richtlinie ergebenden Pflichten zuständig sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung