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+Artikel 10 2 |
Artikel 10 2(2) Die Übertragung der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 6 Absatz 4 an die Kommission erfolgt für einen unbefristeten Zeitraum ab dem 23. Juni 2017. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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