+Artikel 10 2

Artikel 10 2

(2)   Die Übertragung der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 6 Absatz 4 an die Kommission erfolgt für einen unbefristeten Zeitraum ab dem 23. Juni 2017.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung