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Artikel 2 (3)
Die Ausdrücke „Fernleitung“, „Verteilung“, „Versorgung“, „Kunde“, „Haushaltskunde“, „Nichthaushaltskunde“ und „Endkunde“ haben dieselbe Bedeutung wie in Artikel 2 der Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (7), wenn sie in Bezug auf Erdgas verwendet werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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