+Artikel 3 Datenquellen
---+Artikel 3 a)
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Artikel 3 Datenquellen

Die Mitgliedstaaten erheben Daten über Erdgas- und Strompreise und über deren Komponenten und Teilkomponenten hinsichtlich Netzkosten, Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich verursachten Belastungen und Gebühren und Daten über die Verbrauchsmengen gemäß den Anhängen I und II. Dabei sind eine oder mehrere der folgenden Quellen zu nutzen, und zwar unter Berücksichtigung des Prinzips eines möglichst geringen Beantwortungsaufwands und der Vereinfachung der Verwaltungsabläufe:

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 3 a)

statistische Erhebungen,

Artikel 3 b)

Verwaltungsquellen,

Artikel 3 c)

sonstige Quellen, bei denen statistische Schätzmethoden zur Anwendung kommen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung