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+Artikel 3 Datenquellen ---+Artikel 3 a) ---+Artikel 3 b) ---+Artikel 3 c) |
Artikel 3 DatenquellenDie Mitgliedstaaten erheben Daten über Erdgas- und Strompreise und über deren Komponenten und Teilkomponenten hinsichtlich Netzkosten, Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich verursachten Belastungen und Gebühren und Daten über die Verbrauchsmengen gemäß den Anhängen I und II. Dabei sind eine oder mehrere der folgenden Quellen zu nutzen, und zwar unter Berücksichtigung des Prinzips eines möglichst geringen Beantwortungsaufwands und der Vereinfachung der Verwaltungsabläufe: 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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