+KAPITEL VII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
---+Artikel 23 Aufhebung
---+Artikel 24 Inkrafttreten

KAPITEL VII SCHLUSSBESTIMMUNGEN

KAPITEL VII SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 23 Aufhebung

Artikel 23

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 wird am 1. Januar 2018 aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang V zu lesen.

Artikel 24 Inkrafttreten

Artikel 24

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2018.

Anhang III Teil I Buchstabe d gilt jedoch ab dem 11. Dezember 2017.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung