+ANHANG V MINDESTANGEBOT AN DIENSTEN, DIE EIN ANGEMESSENER BREITBANDINTERNETZUGANGSDIENST GEMÄSS ARTIKEL 84 ABSATZ 3 UNTERSTÜTZEN KÖNNEN MUSS

ANHANG V MINDESTANGEBOT AN DIENSTEN, DIE EIN ANGEMESSENER BREITBANDINTERNETZUGANGSDIENST GEMÄSS ARTIKEL 84 ABSATZ 3 UNTERSTÜTZEN KÖNNEN MUSS




ANHANG V

MINDESTANGEBOT AN DIENSTEN, DIE EIN ANGEMESSENER BREITBANDINTERNETZUGANGSDIENST GEMÄSS ARTIKEL 84 ABSATZ 3 UNTERSTÜTZEN KÖNNEN MUSS

(1) 

E-Mail

(2) 

Suchmaschinen, die das Suchen und Auffinden aller Arten von Informationen ermöglichen

(3) 

grundlegende Online-Werkzeuge für die Aus- und Weiterbildung

(4) 

Online-Zeitungen oder Online-Nachrichten

(5) 

Online-Einkauf oder Online-Bestellung von Waren und Dienstleistungen

(6) 

Arbeitssuche und Werkzeuge für die Arbeitssuche

(7) 

berufliche Vernetzung

(8) 

Online-Banking

(9) 

Nutzung elektronischer Behördendienste

(10) 

soziale Medien und Sofortnachrichtenübermittlung

(11) 

Anrufe und Videoanrufe (Standardqualität)

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung