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+ANHANG III Liste der in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c genannten Hilfs- und Problemlösungsdienste |
ANHANG III Liste der in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c genannten Hilfs- und Problemlösungsdienste
ANHANG III Liste der in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c genannten Hilfs- und Problemlösungsdienste
1.
Einheitliche Ansprechpartner ( 1 )
2.
Produktinfostellen ( 2 )
3.
Produktinformationsstellen für das Bauwesen ( 3 )
4.
Nationale Beratungszentren für Berufsqualifikationen ( 4 )
5.
Nationale Kontaktstellen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ( 5 )
6.
Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) ( 6 )
7.
Die Liste der von der Kommission gemäß Artikel 20 Absatz 4 der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( 7 ) eingerichteten alternativen Stellen zur Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten.
8.
Zentrale Kontaktstellen, die gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 8 ) — auch für die Zwecke von Artikel 18 Absatz 1 — der Netto-Null-Industrie-Verordnung eingerichtet oder benannt wurden, und Kontaktstellen, die gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung eingerichtet oder benannt wurden
9.
Die zuständige zentrale Anlaufstelle gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2024/1252. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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