+ANHANG III Liste der in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c genannten Hilfs- und Problemlösungsdienste

ANHANG III Liste der in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c genannten Hilfs- und Problemlösungsdienste




ANHANG III

Liste der in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c genannten Hilfs- und Problemlösungsdienste

1. 

Einheitliche Ansprechpartner ( 1 )

2. 

Produktinfostellen ( 2 )

3. 

Produktinformationsstellen für das Bauwesen ( 3 )

4. 

Nationale Beratungszentren für Berufsqualifikationen ( 4 )

5. 

Nationale Kontaktstellen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ( 5 )

6. 

Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) ( 6 )

▼M5

7. 

Die Liste der von der Kommission gemäß Artikel 20 Absatz 4 der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( 7 ) eingerichteten alternativen Stellen zur Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten.

▼M4

8. 

Zentrale Kontaktstellen, die gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 8 ) — auch für die Zwecke von Artikel 18 Absatz 1 — der Netto-Null-Industrie-Verordnung eingerichtet oder benannt wurden, und Kontaktstellen, die gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung eingerichtet oder benannt wurden

▼M3

9. 

Die zuständige zentrale Anlaufstelle gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2024/1252.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung