+KAPITEL 5 Zusammenfassende Bewertung der Fortschritte und politische Maßnahmen, mit denen die Vorgaben der Union erreicht werden sollen — Überwachung durch die Kommission
---+Artikel 29 Fortschrittsbewertung
------+Article 29 1.
------+Article 29 2.
------+Article 29 3.
------+Article 29 4.
------+Article 29 5.
------+Article 29 6.
------+Article 29 7.
---+Artikel 30 Abweichungen von den übergeordneten Zielen der Energieunion und den Vorgaben der Verordnung (EU) 2018/842
------+Article 30 1.
------+Article 30 2.
---+Artikel 31 Maßnahmen bei unzureichendem Ambitionsniveau der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne
------+Article 31 1.
------+Article 31 2.
------+Article 31 3.
---+Artikel 32 Vorgehen bei unzureichenden Fortschritten bei der Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele und Vorgaben der Union
------+Article 32 1.
------+Article 32 2.
------+Article 32 3.
------+Article 32 4.
------+Article 32 5.
------+Article 32 6.
------+Article 32 7.
------+Article 32 8.
---+Artikel 33 Finanzierungsmechanismus der Union für erneuerbare Energie
------+Article 33 1.
------+Article 33 2.
------+Article 33 3.
------+Article 33 4.
------+Article 33 5.
---+Artikel 34 Empfehlungen der Kommission an die Mitgliedstaaten
------+Article 34 1.
------+Article 34 2.
---+Artikel 35 Bericht über die Lage der Energieunion
------+Article 35 1.
------+Article 35 2.
---+Artikel 36 Überwachung des Governance-Mechanismus

KAPITEL 5 Zusammenfassende Bewertung der Fortschritte und politische Maßnahmen, mit denen die Vorgaben der Union erreicht werden sollen — Überwachung durch die Kommission

KAPITEL 5 Zusammenfassende Bewertung der Fortschritte und politische Maßnahmen, mit denen die Vorgaben der Union erreicht werden sollen — Überwachung durch die Kommission

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 29 Fortschrittsbewertung
Artikel 30 Abweichungen von den übergeordneten Zielen der Energieunion und den Vorgaben der Verordnung (EU) 2018/842
Artikel 31 Maßnahmen bei unzureichendem Ambitionsniveau der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne
Artikel 32 Vorgehen bei unzureichenden Fortschritten bei der Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele und Vorgaben der Union
Artikel 33 Finanzierungsmechanismus der Union für erneuerbare Energie
Artikel 34 Empfehlungen der Kommission an die Mitgliedstaaten
Artikel 35 Bericht über die Lage der Energieunion
Artikel 36 Überwachung des Governance-Mechanismus

Artikel 36

Überwachung des Governance-Mechanismus

Im Rahmen des Berichts über die Lage der Energieunion gemäß Artikel 35 unterrichtet die Kommission das Europäische Parlament und den Rat über die Umsetzung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne. Das Europäische Parlament und der Rat befassen sich jährlich mit den von der Energieunion erzielten Fortschritten zu sämtlichen Dimensionen der Energie- und Klimapolitik.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung