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+Artikel 5 Beschränkung des Inverkehrbringens |
Artikel 5 Beschränkung des InverkehrbringensArtikel 5 Beschränkung des Inverkehrbringens Die Mitgliedstaaten verbieten das Inverkehrbringen der in Teil B des Anhangs aufgeführten Einwegkunststoffartikel und von Artikeln aus oxo-abbaubarem Kunststoff. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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