+Artikel 2 2

Artikel 2 2

(2)   Für die Zwecke dieser Richtlinie sind die folgenden Begriffe im Sinne des nationalen Rechts zu verstehen:

a)

Insolvenz;

b)

wahrscheinliche Insolvenz;

c)

Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (im Folgenden „KMU“).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung