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+Artikel 19 Pflichten der Unternehmensleitung bei einer wahrscheinlichen Insolvenz ---+Artikel 19 a) ---+Artikel 19 b) ---+Artikel 19 c) |
Artikel 19 Pflichten der Unternehmensleitung bei einer wahrscheinlichen InsolvenzDie Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Unternehmensleitung bei einer wahrscheinlichen Insolvenz mindestens Folgendes gebührend berücksichtigt: 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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