+Artikel 4 6

Artikel 4 6

(6)   Die folgenden Einrichtungen müssen dem vorliegenden Artikel nicht entsprechen:

a)

öffentliche Unternehmen;

b)

Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen und Forschungsförderungseinrichtungen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung