|
+Artikel 10 2 |
Artikel 10 2(2) Sie gilt ab dem Tag, an dem die Verträge nach Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union auf das Vereinigte Königreich keine Anwendung mehr finden. Artikel 5 gilt jedoch ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|