+Artikel 1 1

Artikel 1 1

(1)   Diese Verordnung dient der Durchführung der länderspezifischen Domäne oberster Stufe (ccTLD) .eu und ihrer verfügbaren Varianten in anderen Schriften, um den digitalen Binnenmarkt zu fördern, eine Identität der Union im Internet aufzubauen und zu länderübergreifenden Aktivitäten im Internet anzuregen. Außerdem werden in dieser Verordnung die Bedingungen für ihre Durchführung, einschließlich der Benennung und der Merkmale des Registers, festgelegt. Darüber hinaus werden in dieser Verordnung der Rechtsrahmen und der allgemeine Regelungsrahmen für die Funktionsweise des benannten Registers festgelegt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung