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Artikel 6 1(1) Das Register kann eine Reihe von Domänennamen reservieren oder registrieren, die für seine Betriebsfunktionen nach Maßgabe des in Artikel 8 Absatz 4 genannten Vertrags als notwendig betrachtet werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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