+Artikel 13 2

Artikel 13 2

(2)   Die Kommission prüft die Solidität des Finanzmanagements, die Einhaltung der Verordnung und die Einhaltung der in Artikel 11 genannten Grundsätze und Verfahren für die Funktionsweise der TLD .eu durch das Register. Die Kommission kann zu diesem Zweck Informationen beim Register anfordern.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung