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+Artikel 13 3 |
Artikel 13 3(3) Die Kommission kann dem Register im Rahmen ihrer Beaufsichtigungstätigkeit spezielle Anweisungen zur Berichtigung oder Verbesserung der Organisation und Verwaltung der TLD .eu geben. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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