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Artikel 13 4(4) Zu den Ergebnissen der in diesem Artikel vorgesehenen Beaufsichtigung sowie zu Möglichkeiten der Verbesserung der Organisation und Verwaltung der TLD .eu durch das Register kann die Kommission bei Bedarf die .eu-Multi-Stakeholder-Beratungsgruppe und sonstige einschlägige Interessenträger konsultieren und sich von Sachverständigen beraten lassen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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