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Artikel 14 5

(5)   Den Vorsitz der .eu-Multi-Stakeholder-Beratungsgruppe führt ein Vertreter der Kommission oder eine von der Kommission ernannte Person. Die Kommission leistet Sekretariatsdienste für die .eu-Multi-Stakeholder-Beratungsgruppe.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung