+Artikel 15 Rechtsvorbehalt

Artikel 15 Rechtsvorbehalt

Artikel 15

Rechtsvorbehalt

Die Union behält alle Rechte an der TLD .eu, insbesondere die Rechte des geistigen Eigentums und die sonstigen Rechte an den Registrierungsdatenbanken, die für die Durchführung dieser Verordnung erforderlich sind, und das Recht, ein anderes Register zu benennen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung