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+Artikel 15 Rechtsvorbehalt |
Artikel 15 RechtsvorbehaltArtikel 15 Rechtsvorbehalt Die Union behält alle Rechte an der TLD .eu, insbesondere die Rechte des geistigen Eigentums und die sonstigen Rechte an den Registrierungsdatenbanken, die für die Durchführung dieser Verordnung erforderlich sind, und das Recht, ein anderes Register zu benennen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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