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Artikel 5 2(2) Die Untersuchung dient der Feststellung, ob die von einem Drittland oder einer Drittlandstelle verfolgte wettbewerbsverzerrende Praxis die betreffenden Luftfahrtunternehmen der Union geschädigt hat oder zu schädigen droht. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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