+Abschnitt 1 Verwaltungsrat
---+Artikel 14 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
------+Article 14 1.
------+Article 14 2.
------+Article 14 3.
------+Article 14 4.
---+Artikel 15 Aufgaben des Verwaltungsrats
------+Article 15 1.
------+Article 15 2.
------+Article 15 3.
---+Artikel 16 Vorsitz des Verwaltungsrats
---+Artikel 17 Sitzungen des Verwaltungsrats
------+Article 17 1.
------+Article 17 2.
------+Article 17 3.
------+Article 17 4.
------+Article 17 5.
------+Article 17 6.
---+Artikel 18 Vorschriften für die Abstimmung im Verwaltungsrat
------+Article 18 1.
------+Article 18 2.
------+Article 18 3.
------+Article 18 4.
------+Article 18 5.
------+Article 18 6.

Abschnitt 1 Verwaltungsrat

Abschnitt 1 Verwaltungsrat

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 14 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 15 Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 16 Vorsitz des Verwaltungsrats

Artikel 16

Vorsitz des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder mit der Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre, wobei eine einmalige Wiederwahl zulässig ist. Endet jedoch ihre Mitgliedschaft im Verwaltungsrat während ihrer Amtszeit, so endet auch ihre Amtszeit automatisch am selben Tag. Der stellvertretende Vorsitzende tritt im Fall der Verhinderung des Vorsitzenden von Amts wegen an dessen Stelle.

Artikel 17 Sitzungen des Verwaltungsrats
Artikel 18 Vorschriften für die Abstimmung im Verwaltungsrat

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung