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+Artikel 32 Finanzregelung |
Artikel 32 FinanzregelungArtikel 32 Finanzregelung Der Verwaltungsrat erlässt nach Konsultation der Kommission die für die ENISA geltende Finanzregelung. Die Finanzregelung darf von der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 nur abweichen, wenn dies für den Betrieb der ENISA eigens erforderlich ist und die Kommission vorher ihre Zustimmung erteilt hat. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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