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+Artikel 17 Verwaltungs- und Leitungsstruktur |
Artikel 17 Verwaltungs- und LeitungsstrukturArtikel 17 Verwaltungs- und Leitungsstruktur ACER besteht aus
a)
einem Verwaltungsrat, der die in Artikel 19 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt,
b)
einem Regulierungsrat, der die in Artikel 22 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt,
c)
einem Direktor, der die in Artikel 24 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt und
d)
einem Beschwerdeausschuss, der die in Artikel 28 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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