+Artikel 17 Verwaltungs- und Leitungsstruktur

Artikel 17 Verwaltungs- und Leitungsstruktur

Artikel 17

Verwaltungs- und Leitungsstruktur

ACER besteht aus

a) 

einem Verwaltungsrat, der die in Artikel 19 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt,

b) 

einem Regulierungsrat, der die in Artikel 22 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt,

c) 

einem Direktor, der die in Artikel 24 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt und

d) 

einem Beschwerdeausschuss, der die in Artikel 28 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung