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Artikel 1 Zielsetzung

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 1 1

(1)   Diese Richtlinie betrifft die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle in der Union.

Artikel 1 2

(2)   Die Ziele dieser Richtlinie sind es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ergeben, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen sowie den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch zu verbessern.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung