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+Artikel 25 2 |
Artikel 25 2(2) Bis zum 12. Januar 2026 sind die Wasserversorger nicht verpflichtet, Wasser für den menschlichen Gebrauch gemäß Artikel 13 in Bezug auf die in Absatz 1 dieses Artikels aufgeführten Parameter zu überwachen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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