+Artikel 7 1

Artikel 7 1

(1)   Die zuständige Behörde überprüft, ob die in der Genehmigung festgelegten Bedingungen erfüllt werden. Die Überprüfungen der Einhaltung der Bedingungen erfolgt mit folgenden Mitteln:

a)

Vor-Ort-Kontrollen;

b)

insbesondere gemäß dieser Verordnung gewonnenen Überwachungsdaten;

c)

allen anderen geeigneten Mitteln.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung