+KAPITEL II ELEKTRONISCH BEREITGESTELLTE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE INFORMATIONEN
---+Artikel 4 Anforderungen an die betroffenen Unternehmen
------+Article 4 1.
------+Article 4 2.
------+Article 4 3.
------+Article 4 4.
---+Artikel 5 Anforderungen an die zuständigen Behörden
------+Article 5 1.
------+Article 5 1a.
------+Article 5 3.
------+Article 5 4.
---+Artikel 6 Vertrauliche Geschäftsinformationen
---+Artikel 7 Gemeinsamer eFTI-Datensatz und eFTI-Teildatensätze
------+Article 7 1.
------+Article 7 2.
------+Article 7 3.
------+Article 7 4.
---+Artikel 8 Gemeinsame Verfahren und Regeln für den Zugang
------+Article 8 1.
------+Article 8 2.
------+Article 8 3.
------+Article 8 4.

KAPITEL II ELEKTRONISCH BEREITGESTELLTE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE INFORMATIONEN

KAPITEL II ELEKTRONISCH BEREITGESTELLTE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE INFORMATIONEN

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 4 Anforderungen an die betroffenen Unternehmen
Artikel 5 Anforderungen an die zuständigen Behörden
Artikel 6 Vertrauliche Geschäftsinformationen

Artikel 6

Vertrauliche Geschäftsinformationen

Die zuständigen Behörden, eFTI-Dienstleister und die betroffenen Unternehmen treffen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit von Geschäftsinformationen, die im Einklang mit dieser Verordnung verarbeitet und ausgetauscht werden, und stellen sicher, dass der Zugang zu solchen Informationen sowie ihre Verarbeitung nur mit entsprechender Genehmigung erfolgen darf.

Artikel 7 Gemeinsamer eFTI-Datensatz und eFTI-Teildatensätze
Artikel 8 Gemeinsame Verfahren und Regeln für den Zugang

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung