+Artikel 3 4

Artikel 3 4

(4)   Eine detaillierte Beschreibung der spezifischen Ziele findet sich in den Anhängen I, II und III. Auf der Grundlage der Evaluierung gemäß Artikel 11 kann die Kommission den Anhang I oder II nach dem in Artikel 13 Absatz 2 genannten Prüfverfahren im Wege von Durchführungsrechtsakten ändern.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung