+Artikel 6 2

Artikel 6 2

(2)   Die Unionsfinanzierung im Rahmen des Programms kann in jeder in der Haushaltsordnung vorgesehenen Form bereitgestellt werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung