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+Artikel 12 Prüfungen |
Artikel 12 PrüfungenArtikel 12 Prüfungen Die Prüfungen der Verwendung des Unionsbeitrags und des nationalen Beitrags, die von Personen oder Stellen — auch solchen Personen oder Stellen, die nicht im Auftrag von Organen oder Einrichtungen der Union tätig sind — durchgeführt werden, bilden die Grundlage für die Feststellung der allgemeinen Zuverlässigkeit im Sinne des Artikels 127 der Haushaltsordnung. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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