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+Artikel 22 Mischfinanzierungsmaßnahmen |
Artikel 22 MischfinanzierungsmaßnahmenArtikel 22 Mischfinanzierungsmaßnahmen Mischfinanzierungsmaßnahmen im Rahmen dieses Programms werden gemäß der Verordnung (EU) 2021/523 und Titel X der Haushaltsordnung durchgeführt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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