|
+Artikel 34 Inkrafttreten und Anwendung |
Artikel 34 Inkrafttreten und AnwendungArtikel 34 Inkrafttreten und Anwendung Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2021. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|