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Artikel 9 5(5) Qualität ist das Kriterium, nach dem sich die Projektevaluierung und das Gewährungsverfahren im LIFE-Programm richtet. Die Kommission strebt eine wirksame, qualitätsorientierte geografische Abdeckung in der gesamten Union an — unter anderem, indem sie die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, die Qualität der Projekte durch den Aufbau von Kapazitäten zu verbessern. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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