|
+Artikel 12 1 |
Artikel 12 1(1) Die Förderfähigkeitskriterien gemäß den Absätzen 2 und 3 dieses Artikels gelten für Stellen zusätzlich zu den in Artikel 197 der Haushaltsordnung aufgeführten Kriterien. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|