+KAPITEL III Mischfinanzierungsmaßnahmen
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KAPITEL III Mischfinanzierungsmaßnahmen

KAPITEL III Mischfinanzierungsmaßnahmen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 17 Mischfinanzierungsmaßnahmen

Artikel 17

Mischfinanzierungsmaßnahmen

Mischfinanzierungsmaßnahmen im Rahmen des LIFE-Programms werden im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/523 und Titel X der Haushaltsordnung und unter Beachtung der Nachhaltigkeits- und Transparenzanforderungen durchgeführt.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung