+Artikel 2 1

Artikel 2 1

(1)   Das Ziel dieses Instruments besteht darin, die im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/947 finanzierten Maßnahmen der Zusammenarbeit im Nuklearbereich zu ergänzen, insbesondere um — aufbauend auf den Tätigkeiten innerhalb des betreffenden Euratom-Regulierungsrahmens, im Einklang mit der vorliegenden Verordnung und so offen wie möglich — die Förderung eines hohen Standards nuklearer Sicherheit, von Strahlenschutz und der Anwendung effizienter und wirksamer Sicherungsmaßnahmen für Kernmaterial in Drittländern zu unterstützen. Im Rahmen dieses Ziels soll mit dem Instrument auch die Förderung der Transparenz bei den Beschlussfassungsverfahren im Zusammenhang mit Kerntechnik durch die Behörden in Drittländern unterstützt werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung