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+Artikel 3 2 |
Artikel 3 2(2) Gegebenenfalls können andere Unionsprogramme zu Maßnahmen im Rahmen dieser Verordnung beitragen, sofern die Beiträge nicht dieselben Kosten betreffen. Im Rahmen dieser Verordnung können auch Beiträge zu Maßnahmen im Rahmen anderer Unionsprogramme geleistet werden, sofern die Beiträge nicht dieselben Kosten betreffen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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