+Artikel 10 1

Artikel 10 1

(1)   Die Unionsfinanzierung im Rahmen des Instruments kann in den verschiedenen in der Haushaltsordnung vorgesehenen Formen bereitgestellt werden, insbesondere in Form von

a)

Finanzhilfen,

b)

öffentlichen Dienstleistungs- oder Lieferaufträgen,

c)

Vergütung externer Sachverständiger und

d)

Mischfinanzierungen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung