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Artikel 10 1(1) Die Unionsfinanzierung im Rahmen des Instruments kann in den verschiedenen in der Haushaltsordnung vorgesehenen Formen bereitgestellt werden, insbesondere in Form von
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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