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+Artikel 26 Beschwerden beim Bürgerbeauftragten |
Artikel 26 Beschwerden beim BürgerbeauftragtenArtikel 26 Beschwerden beim Bürgerbeauftragten Gegen Beschlüsse, die das Gemeinsame Unternehmen zur Durchführung dieser Verordnung fasst, kann gemäß Artikel 228 AEUV Beschwerde beim Bürgerbeauftragten eingelegt werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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