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+Artikel 1 2 |
Artikel 1 2(2) Mit dieser Verordnung werden außerdem Vorschriften über mehr Transparenz und die Bereitstellung besserer Tarifinformationen für die Nutzer von Roamingdiensten, einschließlich der Nutzer nichtregulierter Roamingdienste in Drittstaaten, festgelegt. Außerdem wird damit die Transparenz für Nutzer nichtregulierter Roamingdienste bei der Verbindung mit einem nicht-terrestrischen öffentlichen Mobilfunknetz erhöht, etwa, sofern anwendbar, an Bord von Schiffen oder Flugzeugen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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