+Artikel 7 5

Artikel 7 5

(5)   Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/2286 gilt weiterhin bis zum Beginn der Anwendung eines neuen gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels erlassenen Durchführungsrechtsakts.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung