(5) Die Roaminganbieter veröffentlichen die in den Absätzen 3 und 4 genannten Informationen.
Darüber hinaus veröffentlichen die Roaminganbieter Informationen über die Gründe, aus denen der Roamingdienst möglicherweise nur unter weniger vorteilhaften Bedingungen als im Inland angeboten wird. Diese Informationen umfassen Faktoren, die sich auf die Qualität des Roamingdienstes auswirken können, den der Roamingkunde erwirbt, etwa die Netzgenerationen und -technologien, die dem Roamingkunden in einem besuchten Mitgliedstaat zur Verfügung stehen.