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Der Roamingkunde wird mit einer automatischen Nachricht des Roaminganbieters darauf hingewiesen, dass er über die einheitliche europäische Notrufnummer 112 kostenlos auf Notdienste zugreifen kann. In dieser Nachricht erhält der Roamingkunde auch einen Link für den kostenlosen Zugang zu einer eigenen, für Menschen mit Behinderungen barrierefreien Internetseite mit Informationen über in dem besuchten Mitgliedstaat vorgeschriebene alternative Notrufzugangsarten. Die Informationen werden durch eine SMS-Nachricht oder, sofern notwendig, in einer geeigneten Form bereitgestellt, durch die ihr Empfang und leichtes Verstehen gefördert wird, auf das mobile Gerät des Roamingkunden übermittelt, sobald der Roamingkunde in einen anderen Mitgliedstaat als den seines inländischen Anbieters einreist. Die Informationen werden kostenlos bereitgestellt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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